Alles rund um glutenfreien Sauerteig
20. Oktober 2022Welche Allergene müssen auf Lebensmittelverpackungen angegeben werden?
Schätzungsweise zwei bis drei Prozent der Erwachsenen und etwa vier bis acht Prozent der Kinder sind in Deutschland von einer Lebensmittelallergie betroffen. Dabei können die Symptome unterschiedlich schnell auftreten und sich auf die verschiedensten Weisen äußern. Um Betroffenen das Leben zu erleichtern, regelt die sogenannte Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) der EU die Kennzeichnung der 14 häufigsten Auslöser von Lebensmittelallergien auf der Verpackung. Welche Symptome bei Lebensmittelallergien auftreten können, welche Zutaten diese auslösen können und wie sie gekennzeichnet sein müssen, lest ihr hier.
Was ist eine Lebensmittelallergie?
Eine Lebensmittelallergie äußert sich durch eine Immunreaktion, die aufgrund einer Unverträglichkeit auf bestimmte Lebensmittel hervorgerufen wird. Dabei reichen meist schon kleinste Mengen, um eine Reaktion hervorzurufen. Diese kann bereits innerhalb weniger Minuten erfolgen oder auch erst nach einigen Stunden. Allergische Reaktionen sind sehr individuell und können sich durch Beschwerden im Magen-Darm-Trakt, auf der Haut oder im Mund- und Rachenraum zeigen. Eher selten sind Schockreaktionen mit Atemnot, die vor allem bei hochgradig sensiblen Nussallergikern auftreten können. Kinder sind oftmals in den ersten drei Lebensjahren von Lebensmittelallergien, meist gegen tierische Lebensmittel, betroffen. Wobei diese oftmals bis zum Einschulungsalter wieder verschwinden.
Neben Allergien gibt es auch Unverträglichkeiten gegen bestimmte Lebensmittel. Anders als bei einer Allergie, bei der das Immunsystem bestimmte Bestandteile der Nahrung als Feind einstuft, besteht bei einer Unverträglichkeit das Problem in der eingeschränkten Funktionsweise des Darms. Betroffene beider Gruppen haben gemeinsam, dass sie auf bestimmte Lebensmittel verzichten müssen. Hilfreich dabei ist die Allergenkennzeichnung auf Lebensmittelverpackungen.
Eine Lebensmittelallergie äußert sich durch eine Immunreaktion, die aufgrund einer Unverträglichkeit auf bestimmte Lebensmittel hervorgerufen wird. Dabei reichen meist schon kleinste Mengen, um eine Reaktion hervorzurufen. Diese kann bereits innerhalb weniger Minuten erfolgen oder auch erst nach einigen Stunden. Allergische Reaktionen sind sehr individuell und können sich durch Beschwerden im Magen-Darm-Trakt, auf der Haut oder im Mund- und Rachenraum zeigen. Eher selten sind Schockreaktionen mit Atemnot, die vor allem bei hochgradig sensiblen Nussallergikern auftreten können. Kinder sind oftmals in den ersten drei Lebensjahren von Lebensmittelallergien, meist gegen tierische Lebensmittel, betroffen. Wobei diese oftmals bis zum Einschulungsalter wieder verschwinden.
Neben Allergien gibt es auch Unverträglichkeiten gegen bestimmte Lebensmittel. Anders als bei einer Allergie, bei der das Immunsystem bestimmte Bestandteile der Nahrung als Feind einstuft, besteht bei einer Unverträglichkeit das Problem in der eingeschränkten Funktionsweise des Darms. Betroffene beider Gruppen haben gemeinsam, dass sie auf bestimmte Lebensmittel verzichten müssen. Hilfreich dabei ist die Allergenkennzeichnung auf Lebensmittelverpackungen.
Kennzeichnungspflichtige Allergene
Menschen, die auf bestimmte Lebensmittel verzichten müssen, profitieren von der seit dem 13.12.2014 verpflichtenden Kennzeichnung, die aus der LMIV hervorgeht. Diese besagt, dass die 14 häufigsten Auslöser von Allergien und Unverträglichkeiten im Zutatenverzeichnis von verpackten Lebensmitteln aufgeführt und durch Schriftart, Schriftstil oder Hintergrundfarbe hervorgehoben werden müssen.
Folgende Stoffe sowie daraus hergestellte Erzeugnisse müssen diese Vorgaben erfüllen:
Zusätzlich zu der verpflichtenden Angabe der 14 genannten Allergene gibt es noch den freiwilligen Hinweis auf die Spurenkennzeichnung. Dabei können Hersteller auf ihren Produkten den Hinweis „Kann Spuren von … enthalten“ angeben, um auf mögliche allergene Stoffe hinzuweisen, die unbeabsichtigt möglicherweise in das betreffende Lebensmittel gelangt sein können.
Menschen, die auf bestimmte Lebensmittel verzichten müssen, profitieren von der seit dem 13.12.2014 verpflichtenden Kennzeichnung, die aus der LMIV hervorgeht. Diese besagt, dass die 14 häufigsten Auslöser von Allergien und Unverträglichkeiten im Zutatenverzeichnis von verpackten Lebensmitteln aufgeführt und durch Schriftart, Schriftstil oder Hintergrundfarbe hervorgehoben werden müssen.
Folgende Stoffe sowie daraus hergestellte Erzeugnisse müssen diese Vorgaben erfüllen:
- Glutenhaltiges Getreide, namentlich Weizen, Roggen, Gerste, Hafer oder Hybridstämme davon, sowie daraus hergestellte Erzeugnisse.
Ausgenommen Glukosesirupe auf Weizenbasis einschließlich Dextrose, Maltodextrine auf Weizenbasis, Glukosesirupe auf Gerstenbasis, Getreide zur Herstellung von alkoholischen Destillaten einschließlich Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs.
z. B. Brot, Gebäck, Suppen, Teigwaren, Soßen, Paniermehl, Semmelbrösel, Wurstwaren, Backerbsen oder Desserts. - Krebstiere und daraus gewonnene Erzeugnisse.
z. B. Feinkostsalate, Suppen, Soßen, Paella, Bouillabaisse, Sashimi oder Surimi. - Eier und daraus gewonnene Erzeugnisse.
z. B. Eipulver in Fertiggerichten oder Backwaren, panierte Speisen, Pfannkuchen, Kuchen, Nudeln, Gebäck, Brot, Soßen, Dressings, Desserts, Feinkostsalate. - Fische und daraus gewonnene Erzeugnisse.
Ausgenommen Fischgelatine, die als Trägerstoff für Vitamin- oder Karotinoidzubereitungen verwendet wird, sowie Fischgelatine oder Hausenblase, die als Klärhilfsmittel in Bier und Wein verwendet wird.
z. B. Würzpasteten, Soßen, Würste, Suppen oder Brotaufstriche. - Erdnüsse und daraus gewonnene Erzeugnisse.
z. B. Margarine, Brot, Kuchen, Gebäck, Schokocreme, Müsli, Aufstriche, Marinaden, Eis, Likör, aromatisierter Kaffee. - Sojabohnen und daraus gewonnene Erzeugnisse.
Ausgenommen vollständig raffiniertes Sojabohnenöl und -fett, natürliche gemischte Tocopherole (E306), natürliches D-alpha-Tocopherol, natürliches D-alpha-Tocopherolacetat, natürliches D-alpha-Tocopherolsukzinat aus Sojabohnenquellen, aus pflanzlichen Ölen gewonnene Phytosterine und Phytosterinester aus Sojabohnenquellen sowie aus Pflanzenölsterinen gewonnene Phytostanolester aus Sojabohnenquellen.
z. B. Süßigkeiten, Mayonnaise, Diätdrinks, Marinaden, Kaffeeweißer, Kaugummi. - Milch und daraus gewonnene Erzeugnisse (einschließlich Laktose).
Ausgenommen Molke zur Herstellung von alkoholischen Destillaten einschließlich Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs sowie Lactit.
z. B. Kuchen, Wurst, Auflauf, Gratin, Kroketten, Pommes Frites, Chips, Desserts, Kakao, Wein. - Schalenfrüchte, namentlich Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Cashewnüsse, Pecannüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamia- oder Queenslandnüsse sowie daraus gewonnene Erzeugnisse.
Ausgenommen Nüsse zur Herstellung von alkoholischen Destillaten einschließlich Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs.
z. B. Brot, Kuchen, Gebäck, Brühwürste, Joghurt, Käse, Marzipan, Müsliriegel, Curry, Pesto, Dressings, Likör. - Sellerie und daraus gewonnene Erzeugnisse.
z. B. Suppengrün, Gewürzbrot, Wurst, Fleischerzeugnisse, Kräuterkäse, Fertiggerichte, Brühen, Gewürzmischungen, Curry, Chips. - Senf und daraus gewonnene Erzeugnisse.
z. B. Fleischerzeugnisse, Feinkostsalate, Suppen, Soßen, Dressings, Mayonnaise, Ketchup, eingelegtes Gemüse, Gewürzmischungen, Käse, Essiggurken. - Sesamsamen und daraus gewonnene Erzeugnisse.
z. B. Brot, Knäckebrot, süßes und salziges Gebäck, vegetarische Gerichte, Falafel, Hummus, Salate, Marinaden, Desserts. - Schwefeldioxid und Sulfite in Konzentrationen von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l als insgesamt vorhandenes Schwefeldioxid, die für verzehrfertige oder gemäß den Anweisungen des Herstellers in den ursprünglichen Zustand zurückgeführte Erzeugnisse zu berechnen sind.
z. B. Fruchtzubereitungen, Müsli, Brot, Wein, Sauerkraut, Fruchtsäfte, Suppen, Soßen, Trockenfisch, Chips. - Lupinen und daraus gewonnene Erzeugnisse.
z. B. Brot, Gebäck, Nudeln, Pizza, Snacks, glutenfreie Produkte, Eier- und Kaffeeersatz, Flüssiggewürze, vegetarische Fleischersatzprodukte. - Weichtiere und daraus gewonnene Erzeugnisse.
z. B. Würzpasteten, Paella, Suppen, Soßen, Marinaden, Feinkostsalate.
Zusätzlich zu der verpflichtenden Angabe der 14 genannten Allergene gibt es noch den freiwilligen Hinweis auf die Spurenkennzeichnung. Dabei können Hersteller auf ihren Produkten den Hinweis „Kann Spuren von … enthalten“ angeben, um auf mögliche allergene Stoffe hinzuweisen, die unbeabsichtigt möglicherweise in das betreffende Lebensmittel gelangt sein können.
Rundum sorglos mit den allergenarmen Backwaren von B:PURE
Ernährungsgewohnheiten werden zunehmend individueller. Mit den fertig gebackenen glutenfreien Backwaren, die wie frisch vom Bäcker schmecken, kannst du dich bequem zurücklehnen und einfach nur genießen. Dabei sind die Backwaren von B:PURE nicht nur glutenfrei, sondern auch ohne Zusatz von Ei und Soja, allergenarm, laktosefrei und sogar vegan. Bei der Entwicklung der Produkte stand der Gedanke im Vordergrund, Lösungsanbieter zu sein und den steigenden Bedarf an glutenfreien und allergenarmen Backwaren für Zöliakie-Betroffene zu decken und natürlich die Bedingungen für eine sichere Produktion zu schaffen. So können Menschen mit Nahrungsmittelunverträglichkeiten die Produkte bedenkenlos genießen. Daher werden die Brote, Brötchen und Kuchen von B:PURE auch unter höchsten Sicherheitsanforderungen handwerklich von Bäckerinnen und Bäckern hergestellt. Um Kontaminationen auszuschließen, werden die glutenfreien Backwaren an einem separaten Standort produziert und verpackt. So sorgt BÖCKER für Produkte von bester Qualität. Besonders ist zudem, dass alle Backwaren von B:PURE mit glutenfreiem Sauerteig hergestellt werden, der eine Vielzahl positiver Eigenschaften mit sich bringt: Hohe Produktqualität, längere Haltbarkeit und somit Nachhaltigkeit, ideale Textur sowie einzigartiger Geschmack zählen dazu. Denn ein Verzicht auf Gluten oder andere Allergene muss kein Verzicht auf Genuss sein.Wenn Sie mehr über unser Angebot oder unsere anderen Produktlösungen wissen möchten, nutzen Sie gerne unser Kontaktformular.